Sven Nordmann

Ausbildung der Klassen A, A1, B, BE und Mofa - Motorrad • Auto • Anhänger - Fahrschule am Kieler Uni-Campus - Fahrschule in Kiel - Auto, Motorrad, Leichtkraftrad und Mofa

Klasse A / Klasse A2 - Motorrad

Motorrad Ausbildungsfahrzeuge Honda CBF 500 und Honda CBF 600Inhaber der Führerscheinklasse A1 können mit einer praktischen Prüfung nach Vollendung des 18. Lebensjahres mit einer weiteren praktischen Prüfung in die Klasse A2 aufsteigen.

Personen, die noch nicht im Besitz der Klasse A1 sind, können ab Vollendung des 18. Lebensjahres per Seiteneinstieg die Klasse A2 erwerben. Dafür notwendig ist die entsprechende Ausbildung, sowie eine theoretische und praktische Prüfung.

Inhaber der Führerscheinklasse A2 können nach Ablauf von 2 Jahren in die offene Klasse A aufsteigen. Dafür ist eine weitere praktische Prüfung notwendig.

Personen, die weder im Besitz der Klasse A1 oder A2 sind, jedoch das 24. Lebensjahr vollendet haben, können per Direkteinstieg in die offene Klasse A einsteigen. Dafür notwendig ist die entsprechende Ausbildung, sowie eine theoretische und praktische Prüfung.

Du kannst bei uns natürlich sowohl den Führerschein der Klasse A2, wie auch den Führerschein der Klasse A machen.

Wir bilden aus auf Honda CBF 500 und Honda CBF 600.
Beide Maschinen sind mit ABS ausgestattet.

Für welche Fahrzeuge braucht man die Klasse A / A2?

Die Klasse A (unbeschränkt) ist gültig für leistungsunbeschränkte Krafträder mit und ohne Beiwagen.

Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von leistungsbeschränkten Krafträdern bis maximal 35 kW (48PS) und nicht mehr als 0,2 kW/kg. Der Aufstieg in die offene Führerscheinklasse A ist nach Ablauf von zwei Jahren und der Absolvierung einer praktischen Prüfung möglich.

Ausbildungsinhalt bei Direkteinstieg ab 24 Jahren in die Klasse A, bzw. bei Seiteneinstieg ab 18 Jahren in die Klasse A2

Theorie:

6 x 90 Min. Grundstoff (wenn Klasse B vorhanden ist) und
4 x 90 Min. Motorradtheorie.

Dabei können die Themen aus dem Grundstoff frei gewählt werden.

Praxis:

12 Sonderfahrten (Pflichtstunden) zu je 45 Minuten, davon:

5 x Überlandfahrt (Landstraße),
4 x Autobahn und
3 x Beleuchtungsfahrt bei Nacht oder Dämmerung.

Die Anzahl der benötigten Übungsstunden sind abhängig vom Lernfortschritt und den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers.

Mindestalter für die Klasse A / Klasse A2

18 Jahre für die Klasse A2

24 Jahre für die Klasse A / Direkteinstieg